Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird entsprechend den Zielen und dem strategischen Rahmen der Gemeinschaftspolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Freistaat Sachsen, wie in den vorliegenden Verordnungen festgelegt sind, eingesetzt. Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) 2014-2020 setzt die Förderung des ELER mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen im Freistaat Sachsen um.
Aus diesem Maßnahmenpaket werden wir in folgenden Vorhaben entsprechend den Bestimmungen unterstützt:
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Ökologischer/biologischer Landbau" können auf den geförderten Flächen durch eine stärkere Nutzung der Naturfunktionen - mit einhergehendem Verzicht auf chemisch/synthetische Pflanzenschutz und Düngemittel - während der Bewirtschaftung eine stoffliche Belastung des Bodens und des Bodenwassers sowie die Bodenerosion vermindert und die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert werden. Generell trägt der ökologische Landbau durch seine schützende und verbessernde Wirkung zum aktiven Umweltschutz bei.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.5b selbstbegrünte mehrjährige Brache" können wir einen Beitrag leisten zum Erhalt und zur Entwicklung von wertvollen Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer schutzbedürftiger Arten.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.5c mehrjährige Blühflachen" können wir unterstützt durch die Aussaat einer abgestimmten zertifizierten Blühmischung die Artenvielfalt erhöhen und einen Beitrag leisten zum Erhalt und zur Entwicklung von wertvollen Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer schutzbedürftiger Arten.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Gl.1b Artenreiches Grünland Ergebnisorientierte Honorierung" können wir auf den geförderten Flächen nachweislich die Artenvielfalt erhöhen und somit eine nachhaltige Entwicklung der Lebensräume unterstützen.